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ÖBA 7, Juli 2020, Seite 510

Negative Feststellungsklage wegen Klagsdrohung

§ 228 ZPO

Bei einer negativen Feststellungsklage besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens eines Rechts immer dann, wenn der Beklagte ein solches Recht zu haben behauptet. Das rechtliche Interesse erfordert neben der Berühmung eines solchen Rechts auch eine dadurch hervorgerufene Gefährdung der Rechtsstellung des Klägers. Diese ist dann zu bejahen, wenn unter Klagsandrohung eine Forderung fällig gestellt und behauptet wird, dass der Kläger schadenersatzpflichtig geworden sei, wobei auch strafrechtlich relevantes Verhalten des Klägers in den Raum gestellt wird.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kl war und ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der A KG. Zudem war er bis Februar 2018 Schriftführer des Vereins O. Der Verein bestellte im Zeitraum vom bis bei der Bekl Fleischwaren, die von der Bekl geliefert und vom Koch des Vereins übernommen, aber vom Verein nicht bezahlt wurden. Der Kl selbst war weder in diese Bestellungen involviert, noch kamen ihm die Fleischlieferungen zugute, noch wusste er davon. Die Bekl erwirkte gegen den Verein zwar einen Exekutionstitel, eine Exekution blieb jedoch erfolglos.

Die Bekl nah...

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