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ÖBA 7, Juli 2020, Seite 458

Deutsches Risikoreduzierungsgesetz zur Umsetzung von CRD5 und BRRD2 veröffentlicht

Das deutsche Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im April 2020 eine öffentliche Konsultation des Referentenentwurfes zum Risikoreduzierungsgesetz (RiG) gestartet. Das Gesetz dient der Umsetzung des im Juni 2019 veröffentlichten EU-Bankenpakets in deutsches Recht und enthält sowohl Maßnahmen zur Risikoreduzierung als auch zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor.

Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die Umsetzung der CRD5 und der BRRD2 durch Ergänzungen und Anpassungen im deutschen Kreditwesengesetz (KWG) und Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

Die bedeutendsten Änderungen beziehen sich u.a. auf:

  • die Einführung einer einheitlichen Definition des bedeutenden Instituts (§ 1 Abs 3c);

  • Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 2f)

  • die Konkretisierung der Kriterien für Risikoträger im Rahmen des Vergütungssystems (§ 25a Abs 5b aa);

  • die Umsetzung des TLAC-Standards und damit einhergehende Anpassungen der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) sowie speziell die Festlegung einer Mindestanforderung von 8% für Großbanken;

  • die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsq...

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