Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mangelhafte Feststellungen iZm KESt-Verkürzung
ZWF 2015/57
Zur Beurteilung einer allfälligen KESt Verkürzung sind Feststellungen darüber zu treffen, ob, ggf zu welchem Zeitpunkt, Kapitalerträge geflossen sind. Werden solche Kapitalflüsse konstatiert, sind weiters die Person des Schuldners sowie des Empfängers festzustellen und ist auf dieser Basis zu prüfen, wen die Pflicht zum Abzug und zur Abfuhr der KESt trifft.