Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zur Amtshilfe bei der Betrugsbekämpfung im Zollbereich
Die Zollunion und der Gemeinsame Außenzoll stellen die Grundlagen des traditionellen Eigenmittels Zoll dar, der als Tatobjekt des einnahmenbezogenen EU-Betrugs im Zentrum vieler Bemühungen um den Schutz der finanziellen Interessen der EU steht. Ein bedeutender Rechtsakt in diesem Zusammenhang ist seit langem die VO (EG) 515/97, die die Amtshilfe der mitgliedstaatlichen Behörden und ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission hinsichtlich der Einhaltung der Zoll- und Agrarbestimmungen regelt. Mit der am im ABl veröffentlichten VO (EU) 2015/1525 wird die VO (EG) 515/97 das dritte Mal abgeändert, wodurch das Betrugsbekämpfungssystem für den Zollbereich sowie das Zollrisikomanagement verbessert werden sollen.
Die VO (EG) 515/97 enthält in der bisherigen Fassung neben allgemeinen Bestimmungen wie dem Geltungsbereich oder der Finanzierung inhaltliche Regelungen zur Amtshilfe auf Antrag (Art 4 bis 12) und ohne Antrag (Art 13 bis 16), zu den Beziehungen der mitgliedstaatlichen Behörden zur Kommission (Art 17 bis 18b) und zu Drittstaaten (Art 19 bis 22), zum Zollinformationssystem ZIS (Art 23 bis 40) sowie zum Aktennachweissystem für Zollzwecke (Art 41a bis 41c). Die VO (EU) 2015/15...