UStG | Umsatzsteuergesetz
1. Aufl. 2011
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§ 11 Ausstellung von Rechnungen
Erlässe
Rz 1501–1771 UStR
VO des BMF, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden, BGBl II 2003/583 idF BGBl II 2010/175
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2010, wird verordnet:
§ 1. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung ist gewährleistet,
wenn die Rechnung mit einer Signatur versehen ist, die den Erfordernissen des § 2 Z 3 lit. a bis d Signaturgesetz entspricht und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht, oder
wenn die Rechnung durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gemäß Artikel 2 der Empfehlung 1994/820/EG der Kommission vom über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338, S 98) übermittelt wird, wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter de...