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UStG | Umsatzsteuergesetz
Mehlhardt/Tumpel

UStG | Umsatzsteuergesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1683-4

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Mehlhardt/Tumpel - UStG | Umsatzsteuergesetz

Art 24a Sonderregelung für Anlagegold

Stefan Melhardt

Erlässe

Rz 4261-4275 UStR

Übersicht

Rz

A. Allgemeines und EU-Recht 1

B. Vorsteuerabzug für den innergemeinschaftlichen Erwerb

I. Umwandlung in Anlagegold (Art 24a iVm § 24a Abs 1 lit b) 3

II. Gegenstände iZm der Herstellung oder Umwandlung in Anlagegold (Art 24a iVm § 24a Abs 2 lit a) 4

A. Allgemeines und EU-Recht

1

Umsätze von Anlagegold unterliegen der Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 8 lit j. Gem § 12 Abs 3 sind damit zusammenhängende Vorsteuern grundsätzlich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. § 24a ermöglicht demgegenüber den Vorsteuerabzug für bestimmte Eingangsleistungen. Soweit der Vorsteuerabzug für Lieferungen und die Einfuhr vorgesehen ist, erweitert Art 24a die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch für ig Erwerbe.

Art 24a beruht auf Art 354 MwStSyst-RL.

B. Vorsteuerabzug für den innergemeinschaftlichen Erwerb

I. Umwandlung in Anlagegold (Art 24a iVm § 24a Abs 1 lit b)

3

Erwirbt der Unternehmer Gold, das kein Anlagegold ist, und wird es im Anschluss daran vom Unternehmer oder für ihn in Anlagegold umgewandelt, ist die auf den ig Erwerb entfallende USt als Vorsteuer abzugsfähig.

Beispiel:

Der österr Unternehmer Ö erwirbt ig Gold mit einem Feingehalt von 900 Tausendstel (kein Anlagegold gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j zweiter Unterabs) von dem dt Unternehmer D. Ö wandelt das Gold in Goldbarren zu einem Feingehalt von 995 Tausendstel (Anlagegold gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j zweiter Unterabs) um. Die Goldbarren werden gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j steuerfrei weiterveräußert.

Die Vorsteuer aus dem ig Erwerb kann gem Art 24a abgezogen werden.

II. Gegenstände iZm der Herstellung oder Umwandlung in Anlagegold (Art 24a iVm § 24a Abs 2 lit a)

4

Werden Gegenstände ig erworben, die mit der Herstellung oder Umwandlung von Anlagegold im Zusammenhang stehen, so steht auch für diese Gegenstände der Vorsteuerabzug zu.

Beispiel:

Der österr Unternehmer Ö erwirbt vom dt Unternehmer D einen Schmelzofen zur Umwandlung von Gold in Anlagegold.

Die auf den ig Erwerb des Schmelzofens entfallende USt ist gem Art 24a als Vorsteuer abzugsfähig.

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