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Dworak/Eisenberger

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3843-0

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Dworak/Eisenberger - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

§ 56 Strafbestimmungen (7)

Tatjana Dworak/Georg Eisenberger

1

§ 56 normiert die einzelnen Straftatbestände. Eine Verwaltungsübertretung liegt bei Verstößen gegen die § 5, 24 bis 26, 52, 54 und 55 vor. Siehe hierzu die Ausführungen bei den einzelnen Paragraphen.

2

Die eingehobenen Strafgelder sind zweckgebunden. Sie sind für Straßenzwecke zu verwenden.

3

Zu Abs 2 siehe § 55 Rz 2.

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