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Dworak/Eisenberger

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3843-0

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Dokumentvorschau
Dworak/Eisenberger - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

§ 45 Herstellung und Erhaltung, Weggenossenschaften (7)

Tatjana Dworak/Georg Eisenberger

Übersicht


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Kosten für die Herstellung und Erhaltung
36
III.
Der beitragspflichtige Personenkreis und das Verkehrsinteresse
714
IV.
Kostenaufteilung
1524
V.
Vorschreibung der Kosten
25, 26
VI.
Die öffentlich rechtliche Wegegenossenschaft
2729
VII.
Eintreibung von rückständigen Genossenschaftsbeiträgen
30, 31

I. Allgemeines

1

Die Abs 1 und 2 enthalten die näheren Bestimmungen über die Tragung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der öffentlichen Interessentenwege.

2

§ 45 enthält zwar Bestimmungen über die Kostentragung, regelt aber nicht, wer tatsächlich die Herstellung und Erhaltung durchzuführen hat. Dies lässt sich auch nicht im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Herstellung und Erhaltung der anderen Straßengattungen erschließen. Nachdem gemäß § 12 die Verwaltung von öffentlichen Interessentenwegen der Gemeinde obliegt, könnte daraus geschlossen werden, dass die Gemeinde für die Herstellung und Erhaltung (gegen Ersatz der Kosten – siehe zur Kostentragung gleich anschließend) zu sorgen hat.

II. Kosten für die Herstellung und Erhaltung

3

Nachdem öffentliche Interessentenwege hauptsächlich von einem eingeschränkten Pe...

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