Dworak/Eisenberger
Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz
Kommentar
2. Aufl. 2018
ISBN: 978-3-7073-3843-0
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Dworak/Eisenberger - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz
§ 41 Hand- und Zugdienste (7)
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Die vollkommen antiquierte und „totes Recht“ darstellende Bestimmung über Hand- und Zugdienste wäre im Rahmen der nächsten Novelle aufzuheben.