Dworak/Eisenberger

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3843-0

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Dworak/Eisenberger - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

§ 40 Ausgestaltung (7)

Tatjana Dworak/Georg Eisenberger

1

Gemeindestraßen sind derart herzustellen und zu erhalten, dass sie für den widmungsgemäßen Verkehr geeignet sind. Auf die ortsübliche Benützung und die Verkehrsverhältnisse ist Bedacht zu nehmen.

2

Umgekehrt dürfen Straßen entgegen ihrer Widmung nicht benützt werden. Siehe hierzu § 54.

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