Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz
2. Aufl. 2018
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§ 37 Zufahrtsstraßen zu Schiffsstationen, Flughäfen und Autobusbahnhöfen (7)
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Die Zufahrtsstraßen zu Schiffsstationen, Flughäfen und Autobusbahnhöfen sind in die Gattung der Eisenbahn-Zufahrtsstraßen einzureihen; die § 33 bis 36 sind (analog) anzuwenden.