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Dworak/Eisenberger

Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3843-0

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Dokumentvorschau
Dworak/Eisenberger - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz

§ 21 Zweckwidmung von Straßenerhaltungsbeiträgen (7)

Tatjana Dworak/Georg Eisenberger

1

Die jeweiligen Erhaltungsbeiträge, die von Unternehmungen geleistet wurden, sind zweckgebunden für die Erhaltung der jeweiligen Straße, die durch sie über das gewöhnliche Maß benutzt wird, zu verwenden.

2

Mit den eingehobenen Beiträgen kann nicht nur die Erhaltung, sondern auch die Wiederherstellung, nicht jedoch ein Neubau finanziert werden.

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