Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz
2. Aufl. 2018
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§ 9 Straßenverzeichnisse (7)
1
Wer Straßenverwaltung ist, ergibt sich aus § 11 und 12.
2
Die Straßenverzeichnisse für die Landesstraßen B und L sind vom Verkehrsserver des Landes Steiermark unter www.verkehr.steiermark.at abrufbar. In Graz kann das Verzeichnis über das Stadtvermessungsamt bezogen werden.