Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz
2. Aufl. 2018
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§ 7 Gattungen von öffentlichen Straßen (7)
Übersicht
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I. | Einteilung der Straßen | |
II. | Landesstraßen | |
III. | Eisenbahn-Zufahrtsstraßen | |
IV. | Konkurrenzstraßen | |
V. | Gemeindestraßen | |
VI. | Öffentliche Interessentenwege |
I. Einteilung der Straßen
1
Die Straßen werden in unterschiedliche Gattungen unterteilt. Die Einteilung erfolgt – absteigend nach ihrer im Zeitpunkt der Einreihung angenommenen Bedeutung für den öffentlichen Verkehr – in Landesstraßen, Eisenbahn-Zufahrtsstraßen, Konkurrenzstraßen, Gemeindestraßen und öffentliche Interessentenwege.
2
Die Einreihung in eine bestimmte Gattung hat weitreichende finanzielle Konsequenzen. Je nach Straßengattung obliegt die Pflicht zur Herstellung und Erhaltung und zur Kostentragung unterschiedlichen Gebietskörperschaften und/oder natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes.
II. Landesstraßen
3
Landesstraßen sind Straßen, an welchen, mit Ausnahme der dem BStG unterliegenden Straßen, das höchste Verkehrsinteresse besteht. Es handelt sich bei diesen Straßen um Verbindungsstraßen, die regelmäßig mehrere Gemeinden/Bezirke miteinander verbinden.
4
Es gibt Landesstraßen B (ehemals im Anhang 3 zum BStG genannte Bundesstraßen ...