Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz
2. Aufl. 2018
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S. VVorwort zur zweiten Auflage
Schon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Auflage dieses Kommentars 2010 gab es Überlegungen seitens des Gesetzgebers, das Landes-Straßenverwaltungsgesetz umfassend zu novellieren. Die Jahre scheinen aber spurlos am Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetz vorüber gezogen zu sein. Auch wenn es durchaus Anlass für die eine oder andere Neuregelung des 1964 wiederverlautbarten Gesetzes geben würde, hat der Gesetzgeber offenbar letztlich befunden, dass dieses Gesetz doch noch praxistauglich ist.
Von einer großen Novellierung ist jedoch auch das Steiermärkische Landes-Straßenverwaltungsgesetz nicht verschont geblieben: von der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle. Durch die Einführung der Verwaltungsgerichte in allen Bundesländern wurde der zweigliedrige behördliche Instanzenzug – mit Ausnahme der Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden – abgeschafft. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden kann das Verwaltungsgericht nach Erschöpfung des innergemeindlichen Instanzenzuges angerufen werden. Auch die sukzessive Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte konnte mit dieser Novelle abgeschafft werden. Die Verwaltungsgerichte sind ...