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Feil/Friedl/Bayer

GBG | Grundbuchsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2308-5

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Feil/Friedl/Bayer - GBG | Grundbuchsgesetz

§ 1 Hauptbuch und Urkundensammlung

Erich Feil/Harald Friedl

1

Das Grundbuch hat in Österreich immer schon den Charakter eines Liegenschaftsverzeichnisses (öffentliches Register) gehabt, wobei für einen großen Teil der Bevölkerung Grundbuch gleich Hauptbuch war. In die Grundbücher wurden alle Liegenschaften, die im privatrechtlichen Verkehr stehen, mit Ausnahme jener aufgenommen, die Gegenstand eines Eisenbahnbuchs (§ 2 EisbAG) oder eines Bergbuchs (§ 70 BergG; jetzt MinROG) waren (§ 1 Abs 1 AllgGAG). Die Aufnahme der in § 1 Abs 1 AllGAG bezeichneten Liegenschaften erfolgte von Amts wegen (§ 1 Abs 3 AllgGAG). Die Landtafeln wurden bereits im Zuge der Umstellung des Grundbuchs auf ADV endgültig aufgelöst (§ 24 GUG). Die Grundbuchsnovelle 2008 (BGBl I 2008/100) führte teilweise zu erheblichen Änderungen im GBG, GUG, LiegTeilG,VermG und im ABGB (Kellereigentum, § 300 ABGB). Mit dieser Novelle wurde eine grundlegende technologische Erneuerung der Grundstücksdatenbank in all ihren Anwendungen in Angriff genommen, wobei das Hauptaugenmerk beim Design der GDB-neu auf das optimale Zusammenwirken von Hauptbuch, digitalem Urkundenarchiv, Kataster, Adressenregister sowie Verfahrensautomation Justiz und die Verfahrensautomation „Vermes...

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