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Feil/Friedl/Bayer

GBG | Grundbuchsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2308-5

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Feil/Friedl/Bayer - GBG | Grundbuchsgesetz

§ 34

Erich Feil/Harald Friedl

1

In geringfügigen Grundbuchsachen wird das zum Zweck einer grundbücherlichen Einverleibung vorgeschriebene Erfordernis der gerichtlichen oder notariellen Beglaubigung der Unterschriften einer Privaturkunde durch die eigenhändige (RPflSlgG 2342, 2480) Mitfertigung von zwei glaubwürdigen Zeugen ersetzt, wenn die Einverleibung in dem einem Gerichtshof erster Instanz zugewiesenen Sprengel, in dem die Urkunde errichtet worden ist, vorgenommen werden soll (Kodek in Kodek, Grundbuchsrecht § 34 Rz 1; NZ 2003, 318 = NZ 2004/10, 48 = AGS 573). Die Zeugen haben die Unterschrift ihres Vor- und Zunamens, die Angabe ihres Gewerbes oder ihrer Beschäftigung, ihres Wohnortes, Alters sowie die Erklärung eigenhändig beizusetzen, dass ihnen der, dessen Unterschrift sie echt bestätigen, persönlich bekannt sei (RPflSlgG 2342). Die Bestimmungen des Abs 1 finden keine Anwendung auf landtäfliche Urkunden, auf Vollmachten und auf Urkunden, in denen der Betrag einer Forderung oder der Preis oder der Wert einer Liegenschaft oder eines Rechts überhaupt nicht bestimmt ist, oder in denen die angegebene Summe ohne Zinsen und Nebengebühren den Betrag von 600 Euro übersteigt. Auf Grund dieser Einschränkungen is...

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