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Feil/Friedl/Bayer

GBG | Grundbuchsgesetz

Kommentar mit Mustersammlung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2308-5

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Feil/Friedl/Bayer - GBG | Grundbuchsgesetz

§ 117

Erich Feil/Harald Friedl

1

Im ADV-Grundbuch werden nur mehr Grundbuchsabschriften (Ausdrucke) erstellt (§ 5 Abs 1 GUG; siehe auch Abs 3). – Siehe § 584 Geo und GDBV 2009.

2

Auf ein laufendes Richtigstellungsverfahren bei der Grundbuchsanlegung ist gem § 59 AllgGAG hinzuweisen.

3

Im elektronisch umgeschriebenen Grundbuch (§ 2a GUG; in Kraft seit ) sind die Bezeichnungen Haupteinlage und Nebeneinlage abgeschafft. – Siehe § 18a bis 18c GUG und § 30 Abs 6 GUG.

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