GBG | Grundbuchsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 101
1
Die Anmerkung ist auch dann zu löschen, wenn der Abweisungsbeschluss infolge eines Rechtsmittelverzichts rkr geworden ist (JBl 1989, 730 [zust Hoyer]).
2
Aus § 101 ist abzuleiten, dass Grundbuchsbeschlüsse der formellen Rechtskraft teilhaftig sind (JBl 1989, 730 [Hoyer]).