Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbefreiung bei digitalen Unterrichtsleistungen (Fernunterricht)
Das BFG entschied, dass die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG auch für Unterrichtsleistungen gilt, die in Form von Fernunterreicht erbracht werden. Die vergangenen Wochen zeigten die Notwendigkeit von digitalem Unterricht, denn COVID-19 verhinderte Präsenzunterricht.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/5101634/2019, Revision zugelassen | § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG, Art 132 Abs 1 lit i der MwStSystRL, Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung |
1. Der Fall
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Bf) ist ein Tochterunternehmen der B Gmbh. Beide Gesellschaften sind im Bereich der Erwachsenbildung tätig, vor allem im Gesundheits- Sozial- und Sportbereich. Die Muttergesellschaft bietet ihre Leistungen vorwiegend als Präsenzunterricht an. Im Zeitalter der Digitalisierung hat sich die Bf allerdings spezialisiert, Bildung modern und flexibel in Kombination mit einem Online-Klassenzimmer anzubieten. Durch ein einfach bedienbares Programm erfolgt die Wissensvermittlung in Form von Videovorträgen und Webinaren sowie der Kontakt mit den Vortragenden. Mit persönlichen Zugangsdaten können die Teilnehmer die Fachvorträge auf Video oder Skripten abrufen. Die angebotenen Lehrgänge zielen alle darauf ab, sich in einem einschlägigen Beruf fortzubilden oder durch Zus...