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Nachversteuerung bei Betriebsaufgabe innerhalb der Behaltefrist von Gewinnfreibetragswertpapieren
Werden für die Inanspruchnahme eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß § 10 EStG Wertpapiere angeschafft, gilt für diese eine Behaltefrist von vier Jahren bei sonstiger Nachversteuerung. Im konkreten Fall hatte das BFG zu beurteilen, inwieweit die Gewinnfreibetragswertpapiere bei einer Betriebsveräußerung ohne Übertragung der Wertpapiere innerhalb der Behaltefrist in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen übergehen und dadurch eine solche Nachversteuerung ausgelöst wird.
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RV/5100617/2018, Revision zugelassen |
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer hat in den Jahren 2013 und 2015 betrieblich veranlasst Wertpapiere angeschafft, für welche in beiden Jahren jeweils ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG steuerlich gewinnmindernd geltend gemacht wurde. Zum wurde der Betrieb vom Beschwerdeführer veräußert, wobei die betroffenen Wertpapiere im Zuge des Verkaufs zurückbehalten wurden. Die Abgabenbehörde setzte in der Folge für das Veranlagungsjahr 2016 die geltend gemachten Freibeträge gewinnerhöhend fest („Nachversteuerung“). Dies wurde damit begründet, dass durch die Betriebsaufgabe die Behaltefrist von vier Jahren unterschritten wurde, und daher die geltend gemac...