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BFGjournal 6, Juni 2020, Seite 233

Liebe Leserinnen und Leser,

unter dem Gesichtspunkt seiner unionsweiten Harmonisierung ist es folgerichtig, dass das Umsatzsteuerrecht eine besondere Rolle im Rahmen der europäischen Steuergesetzgebung spielt. Gerade in Krisenzeiten wird in vielen Ländern an dieser Stellschraube gedreht und eine Steuersatzsenkung ins Auge gefasst. Deutschland etwa hat dieser Tage ein 130 Mrd Euro schweres Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, das ua eine temporäre Senkung des regulären bzw ermäßigten Umsatzsteuersatzes (von 19 % auf 16 % bzw von 7 % auf 5 %) vorsieht. In Österreich wiederum wurde Ende Mai ein ermäßigter Steuersatz von 10 % für nichtalkoholische Getränke bis Jahresende im „Gastronomiepaket“ (technisch gesprochen: 19. COVID-19-Gesetz) beschlossen. Gleichzeitig ist das Umsatzsteuerrecht – Stichwort: „Karussellbetrug“ – missbrauchsanfällig; die Ausfälle durch Steuerbetrug gehen in die Milliarden. Es nimmt daher nicht wunder, dass sich die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die Sicherstellung der Steuererhebung und die Vermeidung von Betrug und Missbrauch auf die Fahnen geheftet haben. Große Herausforderungen der kommenden Jahre werden folglich die bessere Abstimmung und koordinierte Nutzung neuester t...

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