AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz
1. Aufl. 2008
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§ 41
Erläuterungen (RV 298 BlgNR 23. GP)
Zu Z 26 (§ 41 Abs. 3 AlVG)
Die ausnahmslose Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes in den ersten drei Tagen einer Erkrankung oder eines Aufenthaltes in einer Krankenanstalt erspart dem Arbeitsmarktservice einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand. Da die weit überwiegende Zahl der Arbeitslosen in den ersten drei Tagen einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthaltes ohnedies kein Krankengeld enthält, sind mit der Änderung keine nennenswerten Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung verbunden. Bei Ausschöpfung der gesamten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes entfällt die Verlängerung um die ersten drei Krankenstandstage.
Übersicht Rz
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1. Krankengeld
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Die Bestimmung des § 41 Abs 1 AlVG schließt die Anwendung der § 125, 141 AlVG (Bemessungsgrundlage für Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Höhe des Krankengeldes) aus (Dirschmied/Pfeil Erl 1 zu § 41). Durch das Abstellen auf den letzten Leistungsbezug wird weiters eine Durchschnittsberechnung im Bereich der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, sodass der letzte Leistungsbezug maßgeblich ist (