Gerhartl

AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1383-3

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Gerhartl - AlVG | Arbeitslosenversicherungsgesetz

§ 16 Ruhen des Arbeitslosengeldes

Andreas Gerhartl

Übersicht


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Rz
1.
Ruhenstatbestände
1, 2
2.
Vorschussleistung
39
2.1.
Strittiger Anspruch
35
2.2.
Vorschuss und Sperrfrist
69
3.
Auslandsaufenthalt
10, 11
4.
Urlaubsersatzleistung

1. Ruhenstatbestände

1

Ruhen tritt kraft gesetzlicher Regelung ein, ist also von einem Verwaltungsakt unabhängig (), und endet demzufolge auch von selbst mit Wegfall des betreffenden Tatbestandes. Die Ruhenstatbestände des § 16 Abs 1 lassen sich in drei Gruppen unterteilen:

  • Ruhen wegen Gewährung einer anderen Leistung

  • Ruhen mangels Vermittelbarkeit

  • Ruhen bei arbeitsvertraglichen Schadenersatzansprüchen

2

Die Ausgestaltung der Ruhenstatbestände ist im Einzelnen ziemlich unsystematisch; insbesondere ist bemerkenswert, dass manche Ruhensgründe (Bezug einer Urlaubsersatzleistung oder Kündigungsnetschädigung) zugleich anwartschaftsbegründend sind. Das Ruhen der Leistung während des Bezuges einer Urlaubsersatzleistung ist nicht verfassungswidrig (; VwGHSlg 12.910/A; aA Dirschmied/Pfeil Er 2.3. zu § 16). Für die Bestimmung der Dauer des Ruhens kommt eine Teilung von Tagen nicht in Betracht; daher gibt es auch kein „stundenweises Ruhen“ (

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