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SWK 26, 10. September 2020, Seite 1253

Ende der Übergangsphase für Meldepflichtverletzungen

Achtung: Die im Zuge der monatlichen Beitragsrundlagenmeldung (mBGM) getroffene Übergangsphase zur „Eingewöhnung“ an die Neuordnung des Meldewesens ist endgültig mit ausgelaufen. Seit wurden lediglich Meldeverstöße iZm Anmeldungen sanktioniert. Nunmehr werden auch für verspätete mBGM und Abmeldungen (erstmals) Säumniszuschläge (aktueller Wert: 54 Euro) verhängt.

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