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SWK 26, 10. September 2020, Seite 1266

VwGH zum treuhändigen Erwerb einer Beteiligung

Erfordernis einer vorweg abgeschlossenen bindenden zivilrechtlichen Vereinbarung

Gerald Ehgartner

Eine aktuelle Entscheidung des betrifft einen (vermeintlich) treuhändigen Beteiligungserwerb. Das BFG und der VwGH setzten sich dabei mit den Voraussetzungen für die Begründung von wirtschaftlichem Eigentum bzw mit den Erfordernissen für einen treuhändigen Erwerb auseinander.

1. Sachverhalt und vorgelagerte Verfahren

Der Entscheidung zugrunde liegend wurde eine Beteiligung in mehreren Erwerbsvorgängen angeschafft, die geltend gemachte Firmenwertabschreibung von der Abgabenbehörde jedoch mit Verweis auf das Vorliegen eines konzerninternen Beteiligungserwerbs iSd § 9 Abs 7 KStG untersagt.

Nach dem hier interessierenden (verkürzten) Vorbringen der Revisionswerberin seien die angeschafften Anteile bloß zunächst von der konzernzugehörigen Gesellschaft M erworben worden, vereinbart sei jedoch gewesen, dass die Anteile später von M an die konzernfremde Gesellschaft T weiterveräußert werden müssten. Dies sei insbesondere in Verträgen aus dem Dezember 2005 dokumentiert worden. Trotz des zivilrechtlichen Erwerbs von der konzernzugehörigen M sei, so die Revisionswerberin, in wirtschaftlicher Hinsicht und aufgrund der vertraglichen Einigung über die Anteilsweitergabe der Anteilskauf berei...

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