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Kosten für einen COVID-Test
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen COVID-Test des Arbeitnehmers, ist dies nach Auffassung der Finanzverwaltung analog zu Impfungen (vgl § 3 Abs 1 Z 13 EStG) als steuerfrei anzuerkennen. Hinsichtlich der Kostentragung für Familienmitglieder des Arbeitnehmers liegt ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.