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SWK 11, 10. April 2018, Seite 523

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG

Liste der teilnehmenden Staaten per 1. 1. 2018

Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, die seit zwecks automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und nennt diejenigen dieser Staaten und Territorien, denen im Kalenderjahr 2018 Informationen gem § 112 GMSG übermittelt werden können.

Die , BMF-010221/0853-VI/8/2016, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten seit als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, wird nachstehende Liste kundgemacht (Änderungen ab kursiv):

Albanien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Cayman Islands, Chile, China, Costa Rica, Cook-Inseln, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin), Ghana, Grenada, Griechenland, Grönland, Guernsey, Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Japan,...

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