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SWK 11, 10. April 2018, Seite 521

Wartezeit bei der automatischen Datenübermittlung von Sonderausgaben

Eine Steueranekdote zum Nachdenken

Josef Schlager

Wenn der automatische Lohnsteuerausgleich und die automatische Datenübermittlung von Sonderausgaben als weitere wichtige Schritte zum Bürokratieabbau und zur Serviceorientierung der Finanzverwaltung hervorgehoben werden, so wird die Vielzahl der in der täglichen Praxis vorkommenden Einzelfälle übersehen.

1. Grundlegendes

Im Vorfeld zu den Einkommensteuerveranlagungen 2017 wurde in Steuerkanzleien vielfach angerufen, ob das Geburtsdatum bei der Veranlagung tatsächlich mitgeteilt werden muss. Wird bei der Finanzverwaltung – wie es in einem Einzelfall geschehen ist – der letzte Buchstabe im Vornamen anders geschrieben als beim spendenempfangenden Verein, lassen sich die Daten nicht übermitteln. Der Telefonaufwand, um die steuerliche Erfassung doch noch rasch zu erreichen, ist naturgemäß erheblich. Erfolgt keine Kontrolle, ist zu befürchten, dass eine Vielzahl nicht angesetzter kleiner Beträge nicht beachtet wird.

Bis zum Jahr 2016 war es üblich, dass die Belege vom Steuerbürger der Steuerkanzlei regelmäßig übermittelt wurden. Die Spenden wurden danach in die entsprechende Steuererklärungskennziffer eingetragen. Werden Spendenbelege nicht elektronisch übermittelt und erfasst, ist auch der...

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