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SWK 11, 10. April 2018, Seite 552

Haftungsbescheid

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH erlangen Bescheide (hier: Haftungsbescheid), die nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (und vor dessen Beendigung) an den Gemeinschuldner und nicht an den Insolvenzverwalter gerichtet sind, keine Wirksamkeit. – (§ 93 Abs 2 BAO), (Abweisung)

( Ra 2016/16/0112)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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