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Gehaltsverzicht beim Gesellschafter-Geschäftsführer und steuerpflichtiger Zufluss
BFH , VI R 4/10.
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche und erleidet er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße, dann kann kein Zufluss von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen. Eine ausnahmsweise Zuflussfiktion im Zeitpunkt der Fälligkeit kann nur beim beherrschenden Gesellschafter unterstellt werden. Diese Grundsätze werden auch in Österreich vertreten (vgl. z. B. ).