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ASoK 7, Juli 2011, Seite 270

Entlassungsabfindung bei Anspruch auf Altersrente

Konsequenzen für die Abfertigung

Dr. Andreas Gerhartl

In einer zur dänischen Rechtslage ergangenen Entscheidung beurteilte der EuGH den Entfall der Entlassungsabfindung bei gekündigten Arbeitnehmern, die (bloß) Anspruch auf Betriebspension haben, als Altersdiskriminierung (, Andersen). Die Entscheidung lässt auch Rückschlüsse auf die Unionskonformität der Einräumung eines Abfertigungsanspruches bei Arbeitnehmerkündigung wegen Erreichen des Regelpensionsalters zu.

Ausgangsverfahren

Mit Schreiben vom kündigte die Region Süddänemark das Arbeitsverhältnis von Herrn Andersen per Ende August 2006 und berief sich dabei auf mangelndes Vertrauen in die Fähigkeiten von Herrn Andersen, seine Tätigkeit zufriedenstellend und unparteiisch zu versehen. In einem Schiedsverfahren wurde festgestellt, dass diese Kündigung ungerechtfertigt war. Nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses entschied sich der zu diesem Zeitpunkt 63 Jahre alte Herr Andersen dafür, nicht in den Ruhestand zu treten, sondern sich arbeitslos zu melden. Am verlangte Herr Andersen von seinem früheren Arbeitgeber die Zahlung der Entlassungsabfindung in Höhe von drei Monatsgehältern. Dieser Anspruch wurde von der Region Süddänemark mit der Begründung zur...

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