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Beweisfragen im Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen beim Bauwerkvertrag (Teil I)
Wenn bei einem Bauwerkvertrag ein vom Auftraggeber (Werkbesteller) zu vertretender Umstand zu einer Leistungsänderung, einer Änderung der Leistungsumstände, einer Behinderung oder einer Leistungsmehrung führt, hat der Auftragnehmer (Werkunternehmer) regelmäßig einen über den ursprünglich festgesetzten Werklohn hinausgehenden Anspruch. Dieser Anspruch wird in der baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Literatur als „Mehrkostenforderung“ bezeichnet. Dabei treten verschiedene beweisrechtliche Fragen auf, die mit solchen Mehrkostenforderungen verbunden sind. Zum einen, welche Behauptungs- und Beweislasten den Auftragnehmer im Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen, insbesondere bei gestörten Bauabläufen, treffen. Zum anderen, in welchem Umfang die haftungsausfüllende Kausalität tatsächlich vom Auftragnehmer zu beweisen ist und ob diese durch baubetriebswirtschaftliche Gutachten substituierbar ist und in welchen Fällen sie durch die Bewertung durch das Gericht gemäß § 273 ZPO erfolgen kann.
1. Anspruchsgrundlagen für Mehrkostenforderungen
1.1. Vorbemerkung
Zunächst soll geklärt werden, auf welche Anspruchsgrundlagen Mehrkostenforderungen gestützt werden können. Dies ist deshalb erforderlich, weil d...