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Der Werklohnergänzungsanspruch bei Abweichungen der Bauzeit nach § 1168 ABGB
Insbesondere bei Großbauvorhaben und bei Bauvorhaben mit verschiedenen Projektteilnehmern kommt es oft zu Veränderungen in der vertraglich festgelegten Bauzeit. Die Ermittlung des Anspruchs auf zusätzliche Bauzeit und die damit verbundenen Mehrkosten ist oft schwierig und stellt die handelnden Verantwortlichen sowohl auf Auftragnehmer- als auch auf Auftraggeberseite vor Fragestellungen, die nur mit juristischem Wissen um den Werkvertrag und fundiertem baubetrieblichem Know-how lösbar sind.
1. Ausgangslage
1.1. Anspruchsgrundlage ABGB
Oftmals herrscht Uneinigkeit um die Gültigkeit des § 1168 ABGB bei gleichzeitiger Vereinbarung der ÖNORM B 2110.
Die ÖNORM B 2110 legt in Kapitel 2 („Normative Verweisungen“) fest, dass „die folgenden zitierten Dokumente ... für die Anwendung dieses Dokumentes erforderlich“ sind. Unter den „folgenden ... Dokumenten“ findet sich auch das ABGB.
Eine Einschränkung der Gültigkeit des ABGB lässt sich daraus jedenfalls nicht erschließen. Das Gegenteil ist der Fall: Das Gesetz ist für die Anwendung der ÖNORM B 2110 laut Kapitel 2 explizit erforderlich.
Freilich lässt sich daraus noch nicht entnehmen, ob eine bestimmte Einzelregelung der ÖNORM B 2110 die Bezug habenden Bestimmungen des ABGB e...