Mehrkosten beim Bauvertrag
1. Aufl. 2017
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S. 32. Die Regelung des § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB
2.1. Bisherige Rechtsprechung
Anders als in Deutschland liegt zu Mehrkostenforderungen beim Werkvertrag in Österreich nur wenig Judikatur vor. Die Rechtsprechung befasste sich bisher vor allem mit der Rechtsnatur des Anspruchs und einigen allgemeinen Grundsätzen, hatte jedoch kaum Gelegenheit, zu Detailfragen Stellung zu nehmen. Überwiegend handelt es sich dabei um die Zurückweisung außerordentlicher Revisionen, die in der Regel knapper begründet sind.
In der ersten einschlägigen Entscheidung sprach der OGH nur aus, dass sich die Entschädigung wegen Verzögerung nach der Größe des Zeitverlusts und nach der Höhe des Entgelts für das Werk und die dafür ordentlicherweise erforderliche Zeit zu richten habe, wobei aus dem Entgelt der auf den Auslagenersatz entfallende Teil auszuscheiden sei. Hat der Besteller die durch die Verzögerung freigewordene Zeit zu anderweitigem Erwerb verwendet oder eine solche Verwendung absichtlich unterlassen, so seien die entsprechenden Beträge in Abrechnung zu bringen.
Die Entscheidung 3 Ob 180/12k hält lediglich allgemein fest, dass, wenn Umstände auf Seiten des Bestellers den Unternehmer zu erhöhtem Arbeitseinsatz und zu höheren Aufwendun...