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SWK 22, 5. August 2020, Seite 1130

Abgabenverfahren: Verfahrenshilfe

Die Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO erfordert kumulativ das Vorliegen von wirtschaftlichen Voraussetzungen einerseits und von verfahrensbezogenen Voraussetzungen andererseits. – (§ 292 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2019/13/0071)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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