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Abgabenverfahren: Verfahrenshilfe
Die Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO erfordert kumulativ das Vorliegen von wirtschaftlichen Voraussetzungen einerseits und von verfahrensbezogenen Voraussetzungen andererseits. – (§ 292 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2019/13/0071)