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SWK 22, 5. August 2020, Seite 1112

Lohnsteuerverfahren bei Arbeitnehmern im Homeoffice

Praxisfragen der (grenzüberschreitenden) Beschäftigung

Paul Hollaus

Von der Neuregelung des verpflichtenden Lohnsteuerverfahrens durch das AbgÄG 2020 sind in der Praxis vor allem (auch) ausländische Arbeitgeber betroffen, die in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei ist der Hauptanwendungsfall der nunmehr schon „klassische“ und (in der Corona-Krise) vermehrt auftretende Homeoffice-Arbeitnehmer (oder Teleworker) mit ausländischem Dienstvertrag. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Verpflichtungen und Fragen, die in der Praxis bei der Beschäftigung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage nunmehr auftreten. Das Hauptaugenmerk wird dabei auf (grenzüberschreitende) Homeoffice-Arbeitnehmer gelegt.

1. Ausweitung des Lohnsteuerverfahrens

Mit der Neuregelung des § 47 EStG im Rahmen des AbgÄG 2020 wurde das verpflichtende Lohnsteuerverfahren ab dem Jahr 2020 auf alle unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer ausgedehnt. Bisher musste nur für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer inländischen Lohnsteuerbetriebsstätte tätig waren, ein Lohnsteuerverfahren verpflichtend durchgeführt werden (ebenfalls unabhängig davon, ob es sich um einen in- oder ausländischen Arbeitgeber handelte). Für Arbeitnehmer, die ni...

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