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Begünstigte einer Privatstiftung als meldepflichtige wirtschaftliche Eigentümer
Unklarheiten durch sprachlich missglückte Legistik sollten gesetzlich bereinigt werden
Die gesetzliche Regelung über meldepflichtige Begünstigte einer Privatstiftung im WiEReG ist sprachlich derart missglückt, dass sie für den Meldepflichtigen weitgehend unverständlich ist. Norbert Bramerdorfer weist hierauf hin und fragt, ob dies nur auf ein editorisches Missgeschick oder auch auf ein Missverständnis über die Begünstigtenstellung im PSG zurückzuführen ist.
1. Gesetzestext
Man muss nicht gleich so weit gehen und sagen, dass Satzzeichen Leben retten, doch können sie gelegentlich zum Verständnis eines Satzes hilfreich sein. Das gilt für Gebrauchsanweisungen von Küchengeräten genauso wie für Gesetzestexte. Ein Gesetzestext, dem ein paar Satzzeichen zu seinem Verständnis zweifellos gut täten, ist die Definition der Begünstigten als wirtschaftliche Eigentümer einer Privatstiftung im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG).
Die Bestimmung findet sich in § 2 Z 3 lit a sublit bb WiEReG und ist in der Praxis nicht ganz unwichtig. Trotzdem dürfte sich der Gesetzgeber nicht die Mühe gemacht haben, sie zu redigieren, ist es doch unmöglich, ihren Sinn beim ersten Lesen zu erfassen. Auch wiederholtes Lesen hilft nicht weiter. Sie liest sich, als hätte ein Redakteur im Copy-paste-Verfahren Satzstellen ausgeschnitten, dann aber auf das...