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SWK 7, 1. März 2020, Seite 370

Amtshilfe in Steuersachen mit den USA

BMF-Information: , 2020-0.110.777.

Norm: Übereinkommen BGBl III 2014/193.

Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass Österreich Vertragspartei des geänderten Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen idF des am in Kraft getretenen Protokolls, BGBl III 2014/193, ist, welches für Österreich mit in Kraft trat, die USA jedoch Vertragspartei des ursprünglichen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von 1988 sind, da die USA das durch das Protokoll geänderte Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert haben, wurde im Rahmen einer mit der amerikanischen Steuerverwaltung geführten Konsultation betreffend die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Einvernehmen darüber erzielt, dass im Verhältnis zwischen Österreich und den USA das ursprüngliche Übereinkommen von 1988 Anwendung findet.

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