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SWK 7, 1. März 2020, Seite 359

Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers

BFG verneint Abzugsfähigkeit

Hannes Purkarthofer

Im allgemeinen Wirtschaftsleben stellt es keine Seltenheit dar, dass GmbH-Gesellschafter Bürgschaften zugunsten „ihrer“ Gesellschaft eingehen (müssen). In einem Erkenntnis vom , RV/7100103/2014, hat sich das BFG eingehend mit der Frage befasst, ob Aufwendungen, die aus einem derartigen Bürgschaftsverhältnis resultieren, als außergewöhnliche Belastungen oder, im beschwerdegegenständlichen Fall eines nichtwesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers, als (nachträgliche) Werbungskosten abgesetzt werden können.

1. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war ein im Ausmaß von 20 % (somit nichtwesentlich) beteiligter GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Eine von ihm eingegangene Bürgschaft für Schulden seiner GmbH wurde schlagend; in der Folge wurde er zur Zahlung eines Betrags von rund 30.000 Euro herangezogen.

Vom Beschwerdeführer wurden die Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, was ihm seitens des Finanzamtes versagt wurde. Im Abgabenverfahren wurde alternativ die Geltendmachung als nachträgliche Werbungskosten aus seiner nichtselbständigen Geschäftsführertätigkeit beantragt.

Letztendlich hatte das BFG zu klären, ob derartige Aufwendungen als außergewöhnliche Bela...

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