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SWK 23-24, 25. August 2021, Seite 1134

Beantragungsstart für Ausfallsbonus II und Verlustersatz

Seit können zwei COVID-19-Hilfen für den Monat Juli 2021 beantragt werden. Der sogenannte „Ausfallsbonus II“ wurde adaptiert und bis Ende September verlängert, der Verlustersatz bis Ende des Jahres.

Der Ausfallsbonus II wird von Branche zu Branche unterschiedlich berechnet und ist von der Höhe des Umsatzausfalls abhängig. Die Frist zur Beantragung des Ausfallsbonus II für den Monat Juli läuft Mitte November aus.

Ebenfalls kann seit die erste Tranche des verlängerten und adaptierten Verlustersatzes beantragt werden. Für diesen können bis zu sechs zusammenhängende Monate ausgewählt werden, sofern in allen Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 % – verglichen mit dem Vergleichsmonat in 2019 – vorliegt. Der Beantragungszeitraum für die erste Tranche des Verlustersatzes läuft bis , ab kann dann im Rahmen der zweiten Tranche auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden. Die Beantragungsfrist für die zweite Tranche und somit auch des verlängerten Verlustersatzes endet am .

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