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Zurückweisung eines vor Inkrafttreten des § 292 BAO gestellten Antrags auf Verfahrenshilfe
Entscheidung: Ra 2019/13/0111 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 292 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Steuerpflichtige erhob im Jahr 2015 Beschwerde gegen mehrere Wiederaufnahme- und Sachbescheide (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und stellte zugleich Anträge auf Gewährung der Verfahrenshilfe.
Das BFG wies die Anträge zurück und sprach aus, dass Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO erst ab dem – dem Tag des Inkrafttretens dieser Bestimmung – in Betracht kämen, dies allerdings auch für bereits anhängige Beschwerdeverfahren.
S. 1160Rechtliche Beurteilung: Zur Frage der (zeitlichen) Anwendbarkeit von Rechtsnormen wird festgehalten, dass der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass das Verwaltungsgericht (früher die Rechtsmittelbehörde) im Allgemeinen das zum Zeitpunkt der Erlassung des Erkenntnisses bzw Beschlusses geltende Recht anzuwenden hat, sofern der Gesetzgeber nicht in einer Übergangsbestimmung zum Ausdruck bringt, dass auf anhängige Verfahren noch das bisher geltende Gesetz anzuwenden ist, oder wenn darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Zeitraum rechtens gew...