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Verständigung gemäß § 281a BAO bei fehlendem Vorlageantrag
Entscheidung: RV/5100253/2021 (Revision nicht zugelassen).
Norm: § 281a BAO.
Wenn nach der Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine antragslose Veranlagung als verspätet eine Abgabenerklärung innerhalb von fünf Jahren ab Ende des Veranlagungszeitraums eingebracht wird, ist diese Eingabe nicht als Antrag auf Vorlage der verspätet eingebrachten Beschwerde, sondern als Abgabenerklärung iSd § 41 Abs 2 Z 2 lit c EStG zu werten, das Beschwerdeverfahren einzustellen und die Parteien des Beschwerdeverfahrens formlos gemäß § 281a BAO davon in Kenntnis zu setzen.