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SWK 23-24, 25. August 2021, Seite 1157

Fremdfinanzierungskosten für einen Beteiligungserwerb als Betriebsausgaben eines Rechtsanwalts

Entscheidung: Ra 2019/13/0112 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 4 Abs 4 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Rechtsanwalt beteiligte sich an einer GmbH, die zum Zweck des Ankaufs und der Verwertung einer Liegenschaft gegründet worden war. Er gewährte der GmbH zudem ein – seinerseits fremdfinanziertes – Gesellschafterdarlehen. Aufgrund eines Betrugsfalls erfolgte die Rückzahlung des Darlehens nicht, und der Rechtsanwalt machte die von ihm geleisteten Kreditrückzahlungen als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt versagte die Berücksichtigung der Betriebsausgabe, weil die Aufwendungen weder iZm der anwaltlichen Tätigkeit stünden, noch eine eigenständige betriebliche Tätigkeit gegeben sei.

Das BFG wies die erhobene Beschwerde in diesem Punkt ab und führte aus, dass die Beteiligung an der GmbH nicht zum (notwendigen) Betriebsvermögen eines Rechtsanwalts gehöre.

Rechtliche Beurteilung: Mit der Frage, was zum Berufsbild eines freiberuflich Tätigen, so auch eines Rechtsanwalts, gehört, hat sich der VwGH insbesondere aus Anlass von verlorenen Darlehen an Klienten sowie Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten von Klienten eingehend beschäftigt. Danach kommt es für den Betriebsausgabencha...

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