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Schweizer Pensionsabfindung
Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass eine Besteuerung eines „Altersguthabens“, das in Zusammenhang mit dem „endgültigen Verlassen der Schweiz“ ausbezahlt wird, als Pensionsabfindung iSd § 124b Z 53 EStG 1988 nicht als rechtswidrig erachtet wird. – (§ 124b Z 53 EStG 1988), (Abweisung)
( Ra 2018/15/0086)