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SWK 13, 1. Mai 2019, Seite 622

Brexit und Sozialversicherung

Ein ungeordneter Austritt Großbritanniens und seine Folgen

(A. S.) – Großbritannien hat am offiziell den Austritt aus der Europäischen Union erklärt, sodass die Mitgliedschaft nach dem EU-Vertrag automatisch nach Ablauf von zwei Jahren hätte enden sollen. Da das britische Unterhaus mehrfach dem von der Regierung mit der EU ausverhandelten Austrittsabkommen die Zustimmung verweigert hat, hat der Europäische Rat im Einvernehmen mit Großbritannien beschlossen, die Austrittsfrist zu verlängern, um doch noch eine Ratifizierung des Austrittsabkommens zu ermöglichen. Sollte es aber zu einem ungeordneten Austritt Großbritanniens („Hard Brexit“) kommen, hätte dies spürbare sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.

1. Brexit-Szenarien

1.1. Zeitleiste

  • Die Verlängerung der Austrittsfrist soll maximal bis zum dauern.

  • Falls das Austrittsabkommen vor diesem Termin ratifiziert wird, erfolgt der Austritt am ersten Tag des folgenden Monats.

  • Sollte das Austrittsabkommen bis nicht ratifiziert sein, muss Großbritannien die Wahl zum Europäischen Parlament abhalten.

  • Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt ein Austritt mit ohne Austrittsabkommen.

1.2. Übergangsphase oder „Hard Brexit“

Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis zum vor, in der di...

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