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Steuertermine im Mai
Am sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für März 2017 bzw für das 1. Quartal 2017;
Kammerumlage für das 1. Quartal 2017;
Normverbrauchsabgabe für März 2017;
Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für März 2017;
Werbeabgabe für März 2017;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG 1988 für März 2017;
Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2017;
Lohnsteuer für April 2017;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für April 2017;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für April 2017;
Kommunalsteuer für April 2017;
Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2017;
Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2017;
die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2017 bzw für das Jahr 2017.