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SWK 12, 20. April 2017, Seite 647

Kartellrechtsreform beschlossen

Nationalrat und Bundesrat haben kürzlich jeweils einstimmig das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 (KaWeRÄG 2017) beschlossen. Mit den unionsrechtlich bedingten Änderungen soll Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Wettbewerbsrechtsverletzungen geschaffen und die Transparenz kartellrechtlicher Verfahren verbessert werden. Die Qualitätssicherung von Sachverständigengutachten in kartellrechtlichen Angelegenheiten ist ein weiterer Schwerpunkt der Novelle.

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