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Einbringung: Ausschüttungsfiktion
DieAusschüttungsfiktion für Verbindlichkeiten aus rückbezogenen Entnahmen ist nicht eine Sanktion für Verschlechterungen des Buchwerts im Vergleich zu dem des Einzelunternehmens. Die Einschränkung der Ausschüttungsfiktion auf den negativen Buchwert dient der Vermeidung einer Besteuerung von Eigenkapital, das auch steuerneutral rückgezahlt werden könnte. Finden die Beträge Deckung im positiven Buchwert (im Eigenkapital), unterbleibt die Besteuerung einer fingierten Ausschüttung. Anderes gilt dann, wenn es zur Entnahme stiller Reserven (eines „negativen Buchwerts“) kommt. – (§ 18 UmgrStG), (Abweisung)
( Ra 2016/13/0056)