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Ortner/Ortner

Fachlexikon Personalverrechnung

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1668-1

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Fachlexikon Personalverrechnung (1. Auflage)

E

E-Card-Gebühr

Serviceentgelt

(Ehe-)Partner

Als (Ehe-)Partner iSd § 106 Abs 3 EStG gilt eine Person,

mit welcher der Steuerpflichtige verheiratet ist oder

mit mindestens einem Kind in einer Lebensgemeinschaft lebt.

Einem (Ehe-)Partner ist gleichzuhalten, wer in einer Partnerschaft iSd Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes lebt und im Partnerschaftsbuch eingetragen ist.

Einarbeitszeit

Fällt in Verbindung mit Feiertagen die Arbeitszeit an Werktagen aus, um den Dienstnehmern eine längere zusammenhängende Freizeit zu ermöglichen, so kann die ausfallende → Normalarbeitszeit auf die Werktage von höchstens dreizehn zusammenhängenden, die Ausfallstage einschließenden Wochen verteilt werden (§ 4 Abs 3 AZG). Der → Kollektivvertrag kann den Einarbeitszeitraum verlängern. Die tägliche Normalarbeitszeit darf

bei einem Einarbeitszeitraum von bis zu dreizehn Wochen zehn Stunden,

bei einem längeren Einarbeitszeitraum neun Stunden

nicht überschreiten. Es darf nur an Werktagen (Montag bis Samstag) eingearbeitet werden.

Einkommen

Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug der → Sonderausgaben und der → außergewöhnlichen Belastungen sowie bestimmter → Steuerbefreiungen (§ 2 EStG).

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer entweder auf die Gesamtheit al...

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